Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Allgemeines

 

1.1 Die ElektroSicherheitDaniels (ESD) ist ein Dienstleistungsunternehmen, das auf die Überprüfung von elektrischen Geräten spezialisiert ist.

 

1.2 Die nachfolgenden AGB gelten, soweit nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde, für alle Angebote, Aufträge, Kaufverträge und Lieferungen, die ESD an Auftraggeber bzw. Kunden leistet.

 

1.3 Abweichende, widersprechende oder ergänzende AGB des Kunden/Lieferanten werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

1.4 Von ESD bereitgestellte technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der ESD.

 

1.5 Bei nicht genannten oder aufgeführten Regelungen in den AGB gelten automatisch die Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie.

 

1.6 Nachträgliche Vertragsänderungen sowie mündliche Nebenabreden bedürfen von beiden Vertragsteilen der Schriftform.

 

1.7 Die Nennung von gesetzlichen Vorschriften hat nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne Nennung dieser gelten die gesetzlichen Vorschriften, sofern sie in diesen AGB nicht abgeändert oder ausgeschlossen werden.

 

2. Kostenvoranschläge und Angebote

 

2.1 Kostenvoranschläge und Angebote sind freibleibend. Sie werden nur schriftlich erteilt und verstehen sich stets unter Zugrundelegung der AGB der ESD.

 

2.1 An Angebote für die Prüfung von elektrischen Geräten und Anlagen hält sich ESD 30 Tage gebunden.

 

2.2 Handlungsform ist Dokumentation am elektrischen Betriebsmittel und ein Prüfbericht. Der Prüfbericht kann in PDF Form auch ohne Unterschrift verfasst und übergeben werden. Selbiges gilt für die Rechnung

 

3. Vertragsschluss

 

3.1 Die Bestellung der Dienstleistungen durch den Kunden muss schriftlich erfolgen und gilt als verbindliches Vertragsangebot.

 

3.2 Die von ESD angenommenen Aufträge werden nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Für die Richtigkeit der den Prüfungen zugrundeliegenden Sicherheitsprogramme oder Sicherheitsvorschriften übernimmt ESD keine Verantwortung, es sei denn, es wurde schriftlich etwas Anderes vereinbart.

 

4. Zahlungsbedingungen und –verzug

 

4.1 Der Erhalt einer Rechnung bedeutet nicht zwingend, dass ESD damit den Auftrag vollständig abgerechnet hat, da ESD auch berechtigt ist, Teilrechnungen zu erstellen. Diese müssen nicht als solche bezeichnet werden.

 

4.2 Rechnungen sind bei Erhalt fällig und innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Eingang ohne Abzug zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist gerät der Kunde in Verzug. Der offene Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. ESD behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Auf § 286 BGB und § 353 HGB wird hingewiesen. Alle zum Zwecke einer entsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten im Falle von Zahlungsverzug, insbesondere auch Mahn-, Inkasso- und Gerichtsspesen eines von ESD bestellten Anwalts, gehen im vollen Umfang zu Lasten des Kunden.

 

4.3 Beanstandungen der Rechnungen von ESD sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich an ESD mitzuteilen.

 

4.4 Werden ESG nach Vertragsabschluss ungünstige Umstände über die Zahlungsfähigkeit des Kunden oder dessen wirtschaftliche Lage bekannt, ist ESD berechtigt, auch vor Leistungsausführung vom Kunden Sicherstellung für die Bezahlung des gesamten Preises zu verlangen.

 

4.5 Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass im Falle eines Zahlungsverzuges die Daten des Rechtsgeschäfts an die Warenkreditevidenz sowie an mit der Einbringung von Forderungen berechtigte Inkassounternehmen übermittelt werden dürfen.

 

4.6. Sind die Rechnungsbeträge unter 15 Euro behält sich die ESD das Recht vor einen Mindermengenzuschlag zu berechnen.

 

5. Haftung

 

5.1 ESD haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn ESG diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Diese Einschränkung gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ESD nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden in Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung.Das Privatvermögen ist ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen,

 

 

5.2. ESD behält sich vor bei den vor Ort zu prüfenden elektrischen Betriebsmitteln die nicht oder nur schwer spannungsfrei zu schalten sind oder auf Grund der Elektroinstallationsform nicht eindeutig die Einsteckstelle zu lokalisieren ist, eine Ersatzmessung im Form einer Ringmessung durchzuführen. Heißt der Schutzleiter des Betriebsmittels wird nur geprüft und dies erfolgt dann über eine nahgelegene Festinstallationssteckdose. Weitere Messung wie Isolationswiderstand und Ersatzableitstrommessung entfallen dann.

5.3. Geräte die einen Schuko-Stecker aufweisen und ein vollisoliertes Gehäuse und kein Schutzleiter-Messpunkt ersichtlich ist, werden als SK2  (schutzisoliert) geprüft, da es sich beim Schutzleiter scheinbar um einen Funktionserder handelt.

5.4. Bei Fahrzeugprüfungen wird in Anlehnung an die VDE 0100-717 geprüft. Verdeckte, nicht erreichbare Installationsformen, Materialien und Klemmmaterialien werden dabei nicht begutachtet. Fahrzeuge mit SK 2 Ausführungen werden Isolationswiderstand und hochohmige Verbindung zum Fahrzeugrahmen überprüft.

 

Der Auftraggeber erhält nach Rechnungsstellung einen Prüfbericht. Damit nimmt der Auftraggeber oder eine beauftragte Person die Information und das Wissen zu den geprüften Betriebsmitteln und möglichen Mängeln. Eine weitere Information erfolgt nicht.

Die Angaben zu Standorten, Fahrzeugen oder Materialeigentümer kommen vom Nutzer und werden nicht näher kontrolliert.

 

6. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

 

6.1 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht des Hauptsitzes der ESD zuständig.

 

6.2 Für das Vertragsverhältnis und alle daraus resultierenden Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

 

 

 

Stand: Aachen 2023/5